H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!
Ein Förderprogramm für Hochschulwissenschaftler:innen
Ziel des Programms „H2Fonds – Zeit für Wasserstoff!“ ist der Aufbau eines Kompetenznetzwerks für die Wasserstoffforschung in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Wissenschaftler:innen, die im Bereich Wasserstoff ihr Wissen auf- oder ausbauen, sich aktiv an Fachgremien und-diskussionen beteiligen wollen oder Forschungsvorhaben beantragen und bearbeiten möchten.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen, die an einer Hochschule des Landes Schleswig-Holstein gemäß Arbeitsvertrag beschäftigt sind.
Der H2Fonds ist gefördert durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein.
Nächster Antragsstichtag: 1. Oktober 2023
Antragsstellung außerhalb der Frist nur auf Anfrage und in begründeten Fällen möglich.
© EKSH/FH Westküste/Fabelzucker
Ein Jahr Landeskompetenzzentrum Wasserstoffforschung Schleswig-Holstein
Februar 2023
- 13 Förderprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von über 300.000 Euro
- 13 Veranstaltung mit insgesamt rund 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Alle H2Fonds-Projekte im Überblick
Projekttitel - Antragsteller:in (blau: neu, grün: laufend, grau: abgeschlossen)
FAQ
Das Förderprogramm ermöglicht eine Kostenerstattung für forschungsfördernde Maßnahmen im Bereich Wasserstoff, wie z.B. für Aus- und Weiterbildungen, Konferenzen, Reisen oder Sachmittel mit bis zu 10.000 Euro. Darüber hinaus können die Wissenschaftler:innen im Rahmen einer Freistellung von allen institutionellen Verpflichtungen entbunden werden; das Förderprogramm kompensiert die Kosten für die erforderlichen Vertretungen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine bis zu sechsmonatige Verlängerung der bisherigen Anstellung zur Überbrückung nach abgeschlossener Promotion bzw. Aufstockung der Teilarbeitszeit (Erhöhung des Stundenumfangs) zu beantragen.
Zuwendungsempfängerin ist in der Regel die Hochschule, an der die geförderte Person beschäftigt ist. Die Auszahlung der Förderung für Vertretungen erfolgt nach Bestätigung seitens der Hochschule. Sachkosten werden auf Basis der Kostenaufstellung nach Anforderung ausgezahlt.
Ja, es dürfen in einem Abstand von 12 Monaten Folgeanträge gestellt werden. Daher sollten Anträge alle geplanten Maßnahmen oder Aktivitäten für mindestens diesen Zeitraum enthalten. Eine Freistellung kann jedoch nur einmal beantragt werden.
Änderungen sind grundsätzlich möglich, sofern sie das Projektziel nicht gefährden. Sie bedürfen aber der vorherigen Zustimmung der EKSH. Die beantrage Maßnahme muss innerhalb eines Jahres nach Zugang der Förderbestätigung durchgeführt werden. Änderungen können die Projektdurchführung oder die Finanzierung betreffen.
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Beide sind nach Möglichkeit gemeinsam vorzulegen. Der Sachbericht soll so wissenschaftlich wie nötig und so allgemeinverständlich wie möglich abgefasst sein und die Forschungsergebnisse zusammenfassen oder die Erfahrung wiedergeben. Soweit es Abweichungen vom Projektplan gegeben hat, ist auf diese im Sachbericht einzugehen. Die Vorlage des Sachberichts steht zum Download zur Verfügung.
Ansprechpersonen

Projektleiterin HY.SH


Projektmitarbeit HY.SH
