Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)

Die Ziele des Programms "Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)" sind der Aufbau von Forschungskompetenzen und die Vorbereitung größerer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Schleswig-Holstein zu relevanten Fragestellungen der Energiewende. Dazu sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an einer staatlichen Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im Land Schleswig-Holstein beschäftigt sind, dabei unterstützt werden, Forschungsvorhaben in einem thematischen Schwerpunkt der Energiewende durchzuführen.

Der LEF wird durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein (MBWFK) gefördert.

Kategorie A:

Förderaufruf I: 
„Transformationspfade für ein klimaneutrales Schleswig-Holstein“

Nächste Bewerbungsfrist:
1. Oktober 2025

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Kategorie B:

Forschungsfördernde Maßnahmen

 

Nächste Bewerbungsfrist:
1. Oktober 2025

 

Für Anträge, Mittelabrufe und Berichte sind die Formulare
der EKSH zu verwenden:

Der LEF in unter 15 Minuten

In diesem Video erklären wir den LEF und den aktuellen Förderaufruf. Erfahren Sie alles über Förderziele, -gegenstand und -bedingungen des LEF.

FAQ

Antragsberechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, sowie sonstige mit selbstständiger Forschung betraute Personen, die an einer staatlichen Hochschule oder an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung im Land Schleswig-Holstein beschäftigt sind. Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler können ebenso Anträge stellen, sofern sie der Forschungseinrichtung während der gesamten Projektlaufzeit angehören.

Anträge auf Förderung können innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist als PDF-Dokument über das Präsidium oder das zuständige Dekanat der Forschungseinrichtung bei der genannten Ansprechperson per E-Mail eingereicht werden.

Wir bitten darum, von einer zusätzlichen postalischen Einreichung abzusehen.

Es werden ausschließlich vollständige, fristgerecht eingereichte und ordnungsgemäß unterzeichnete Anträge berücksichtigt.

Zuwendungsempfängerin der LEF-Förderung ist die staatliche Hochschule oder die außeruniversitäre Forschungseinrichtung, an der die geförderte Person beschäftigt ist. Sofern in der Förderzusage nicht anders geregelt, gelten die „Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)“ nach § 44 LHO.

Beiträge zu Förderaufrufen werden mit einer Gesamthöhe von max. 100.000,- Euro pro Antrag gefördert. Förderfähig sind hierbei sowohl Personal- als auch Sachkosten, wobei die Sachkosten eine max. Höhe von 20.000,- Euro nicht überschreiten dürfen. Bei Personalkosten kompensiert der LEF ausschließlich zusätzliche Personalkosten, die der Forschungseinrichtung durch das Förderprojekt entstehen.

Neben gezielten Förderaufrufen, gibt es halbjährig Aufrufe für allgemeine forschungsfördernde Maßnahmen, die mit einer max. Höhe von 10.000,- Euro gefördert werden.

Achtung! Die EKSH ist gemeinnützig. Deshalb darf mit dem Projekt kein Gewinn und kein erwerbswirtschaftlicher Zweck verfolgt werden.

Es handelt sich bei den Zuweisungen um nicht rückzahlbare Vollfinanzierungen.

Die Mittel aus dem LEF können ausschließlich zur Vorbereitung (Anschubfinanzierung) eines Drittmittelprojekts genutzt werden. Die Möglichkeit zur Nutzung der Mittel als Eigenanteil für die Ko-Finanzierung eines Drittmittelprojekts besteht nicht.

Sofern in der jeweiligen Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, beträgt die maximale Laufzeit geförderter Projekte 12 Monate.

Nach Erhalt der Förderzusage muss das Projekt innerhalb von 6 Monaten beginnen.

Über die Vergabe einer Förderung eines Forschungsvorhabens der Kategorie A entscheidet die Geschäftsführung der EKSH aufgrund der Empfehlung einer unabhängigen Jury in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.

Bitte skizzieren Sie Ihr Vorhaben unter „1.6. Zusammenfassung“ so kurz wie möglich und so lang wie nötig. Die Skizze soll für einen fachkundigen, jedoch mit Ihrer Projektidee nicht thematisch vertrauten Person nachvollziehbar sein.

Neben dem Antragsformular muss ein tabellarischer Kurzlebenslauf als separate PDF-Datei mitgesendet werden.

Sofern Sachmittel (z. B. Geräte oder Ausrüstung) beantragt werden, sollten Angebote oder Kostenvoranschläge angehängt werden.

Sollte das beantragte Vorhaben auf einem bereits abgeschlossenen Forschungsprojekt aufbauen, ein laufendes Projekt erweitern, oder ein größeres Vorhaben zur Einwerbung von Bundes- oder EU-Mitteln vorbereiten, ist es möglich, weitere Informationen oder Exposés zu diesen Projekten beizufügen.

Bitte reichen Sie keine Empfehlungsschreiben Dritter ein. Für die Bewertung des Förderantrags wird ausschließlich der tabellarische Lebenslauf der antragstellenden Person herangezogen

In jedem Fall muss der Zusatz vor Antragstellung mit der EKSH abgestimmt werden. Zusätzliche Informationen können ausschließlich im PDF-Format angehängt werden. Bitte nehmen Sie unter "1.6 Zusammenfassung" Bezug zum Inhalt des zusätzlichen Anhangs.

Ja, es gibt für die Anzahl von Anträgen, die je Person bzw. Hochschule eingereicht werden dürfen, keine Obergrenze.

Die Ausschreibungsunterlagen gibt es nicht auf Englisch. Eine Antragstellung in englischer Sprache ist jedoch zulässig.

Ja, die EKSH bestätigt den Eingang von Projektanträgen per E-Mail. Eine Auskunft zum Zwischenstand des Verfahrens oder zu den Erfolgsaussichten einzelner Anträge ist hingegen nicht möglich.

Es werden ausschließlich Forschungsprojekte gefördert, die einen klaren Bezug zur Energiewende in Schleswig-Holstein darstellen und zur Umsetzung der Landesstrategien in diesem Bereich beitragen. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle behandelten Fallbeispiele oder Kooperationspartner zwingend aus Schleswig-Holstein stammen müssen. Entscheidend für die Juryauswahl ist jedoch u. a. die Relevanz des Projekts für die Energiewende im Land.

Auf die Förderung des Programms „Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)“ ist im Rahmen von Präsentationen oder Veröffentlichungen geeignet hinzuweisen.
z.B. „Gefördert durch die EKSH mit Mitteln aus dem "Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)", die den öffentlichen Forschungseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein vom MBWFK zur Verfügung gestellt werden.“

or "This work was supported by Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) with funds from the "Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)" provided to public research institutions in Schleswig-Holstein by the MBWFK."

(Sie finden die Logos der EKSH und des MBWFK im Downloadbereich.)

 

Sollten sich wesentliche Änderungen im Projekt abzeichnen, insbesondere hinsichtlich dem Projektziel, der Finanzierung und der Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern, sind Sie verpflichtet, diese rechtzeitig mit der EKSH abzustimmen.

Sofern die Änderungen der EKSH in einem Änderungsantrag nachvollziehbar dargelegt werden können, erhält die Förderempfängerin einen Änderungsbescheid zur ursprünglichen Förderzusage.

Die Projektleitung kann kostenneutral und auf das identische Projekt bezogen bis zu 20% der Mittel zwischen den Kostenkategorien umschichten, ohne vorher die Zustimmung der EKSH einzuholen.

Es gilt abweichend von Nr. 1.4 ANBest-P zu § 44 LHO das Erstattungsprinzip. Die Förderung darf nur für die in dieser Zeit entstandenen Projektkosten abgerechnet werden. Die Fördermittel werden Ihnen nach Bedarf auf Mittelanforderung über Ihre Drittmittelabteilung ausgezahlt.

(Bitte verwenden Sie das Formular „Mittelabruf“ im Downloadbereich.)

Als gemeinnützige Gesellschaft beabsichtigt die EKSH, öffentlich über Projektergebnisse zu informieren. Die geförderte Person stimmt der Dissemination der Forschungsergebnisse durch Publikationen und Präsentationen zu.

Ihren Sachbericht erwarten wir spätestens drei Monate nach Projektende. Sollte ein Förderaufruf explizit ein anderes Ergebnisformat nennen und dies in der Förderzusage des jeweiligen Projektantrages bestätigt wird, kann dies den Ergebnisbericht ("6. Zusammenfassung der Forschungsergebnisse / Erfahrungsbericht") ersetzen. Weiterhin wird die Beteiligung an Veranstaltungen der EKSH (z. B. PowerNet oder ENERGIEWENDE.KOMPAKT) mit einer qualifizierten Darstellung der eigenen Aktivitäten erwartet.

(Bitte verwenden Sie das Formular „Sachbericht“ und im Downloadbereich.)

Ihren Verwendungsnachweis und Ihren Sachbericht erwarten wir spätestens drei Monate nach Projektende inkl. rechtsverbindlicher Unterschrift, z. B. vom Präsidium oder Förderreferat Ihrer Forschungseinrichtung. Der Verwendungsnachweis muss einen zahlenmäßigen Nachweis enthalten. Sie brauchen keine Belege mitzusenden. Belege und alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind aber fünf Jahre lang nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren.

(Bitte verwenden Sie die Formular „Verwendungsnachweis“ und "Sachbericht" im Downloadbereich.)

Investitionen gehen nach Projektende in das Eigentum der Hochschule über.

Als öffentliche Auftraggeber sind die Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen an die Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens gebunden. Das Ministerium und der Landesrechnungshof sind berechtigt, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.

Ansprechperson

Dr. Karena Sprick
Managerin Landesförderfonds Energiewendeforschung (LEF)
Telefon: 0431 36 30 36 75
Mobil: 0162 576 08 13
E-Mail: sprick@eksh.org
Gefördert durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Kultur Schleswig-Holstein (MBWFK)
Ein Projekt der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)