Förderung
Für die Förderung der EKSH gelten "Allgemeine Förderrichtlinien" - soweit es nicnt programmspezifische Regelungen (s. unten) gibt. Förderanträge können in der Regel formlos an die EKSH gestellt werden. Es empfiehlt sich, erste Projektideen vorab mit dem jeweiligen EKSH-Mitarbeiter/der EKSH-Mitarbeiterin zu beraten.
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Nachstehende Förderprogramme sind ausgelaufen. Förderanträge sind nicht mehr möglich:
"Mikro-KWK-Anlagen" (Investitionszuschuss und Aufwandsentschädigung für die Lieferung von Betriebsdaten; Empfänger: Privathaushalte; Laufzeit: 2012 bis 2017)
"Batteriespeicher" (Aufwandsentschädigung für die Lieferung von Betriebsdaten; Empfänger: Privathaushalte; Laufzeit: 2014 bis 2017)
"Ladesäulen-Zuschussprogramm" (Investitionszuschuss für bis zu drei Ladesäulen für Elektroautos in Kommunen; Empfänger: Kommunen; Förderzusagen aus 2016)
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